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Allgemeine Geschäftsbedingungen Hotel zur Loreley
Lieber
Gast,
Wir werden uns alle Mühe geben, Ihnen den Aufenthalt so angenehm wie
möglich zu machen. Dazu gehören auch, dass Sie genau wissen, welche
Leistungen wir erbringen, wofür wir einstehen und welche Verbindlichkeiten
Sie uns gegenüber haben. Beachten Sie daher die folgenden allgemeinen
Geschäftsbedingungen unseres Hauses, die das Vertragsverhältnis zwischen
Ihnen und uns regeln und Sie mit Ihrer Buchung anerkennen.
1.
Abschluss des Vertrages
Der Vertrag ist abgeschlossen sobald das/die Zimmer, Appartements,
Studios oder Ferienwohnungen bestellt und zugesagt sind. Dies geschieht
schriftlich per Post, Mail oder Fax. In Ausnahmefällen ist eine telefonische
Bestätigung möglich wenn nicht mehr genügend Zeit zwischen Bestellung und
Annahme ist. Der Besteller haftet als Auftraggeber für alle Verpflichtungen
aus diesem Vertrage gesamtschuldnerisch.
2. An und Abreise
Ohne anders lautende schriftliche Abmachung ist der Zimmerbezug ab 13:00 Uhr des Anreisetages möglich und die Zimmerrückgabe hat bis um
11:00 Uhr des Abreisetages zu erfolgen. Der Gast wird gebeten bei früherer
Anreise dies mitzuteilen und bei späterer Abreise nach 11:00 Uhr dem Empfang
dies spätestens bis 11:00 Uhr am Vortag der Abreise mitzuteilen. Bei Abreise
bis 18:00 Uhr ist der halbe Zimmerpreis bei Abreise nach 18:00 Uhr der volle
Zimmerpreis zu zahlen, falls nicht vorher anderes vereinbart wurde. Bei
Anreise sollten die Zimmer bis 18:00 Uhr belegt sein. Eine spätere Anreise
ist nach Absprache jederzeit möglich.
3. Leistungen und Preise
Die vertraglichen Leistungen ergeben sich aus den Angaben in der
Reservierungsbestätigung. Die vereinbarten Preise sind Inklusivpreise. Eine
Erhöhung der Mehrwertsteuer nach Vertragsabschluß geht zu Lasten des
Auftraggebers. Die zur Zeit gültigen Mehrwertsteuersätze betragen 7% bei der
Übernachtung und 19% bei Frühstücksbuffet, Halbpension und Zusatzleistungen. Alle Preisauszeichnungen sind in Euro.
4. Zahlungen
Für die Reservierung kann das Hotel eine Anzahlung in Höhe von
50% des vereinbarten Reisepreises verlangen. Dies geschieht nur nach
vorheriger Absprache.
Wenn keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden geschieht die Bezahlung
vor Ort
in Bar, per Kreditkarte oder EC Karte. Für Gruppen und Reiseveranstaltungen
gelten alle Regeln der Geschäftsbestimmung mit Ausnahme der Zahlweise, die
jeweils mit dem Partner in der Reservierungsbestätigung aufgeführt sind.
5. Rücktritt – Rücktrittskosten-
Stornogebühr- Rücktrittsgarantie
Sämtliche Rücktritte müssen in schriftlicher Form erfolgen.
Bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen ist der Gast
verpflichtet, ausschließlich folgende Stornierungsgebühren zu zahlen für die Dauer der
Reisereservierung:
am 30. Tag vor Reiseantritt 20% des Zimmerpreises
ab dem 22. Tag vor Reiseantritt 35% des Zimmerpreises
ab dem 15. Tag vor Reiseantritt 50% des Zimmerpreises
ab dem 8. Tag vor Reiseantritt 65% des Zimmerpreises
ab dem 2. Tag vor Reiseantritt bis zum Reisetermin
oder bei Nichtantreten
des Reise
80% des Zimmerpreises.
Die Halbpension wird nicht in Rechnung gestellt.
Zu Ihrer Sicherheit empfehlen wir den Abschluss einer
Reiserücktrittsversicherung, die Sie vor eventuellem Schaden schütz.
Wir empfehlen Ihnen folgende Versicherung mit Kontaktdaten die Ihnen
professionelle Auskunft und Angebote unterbreiten kann:
Sabine Bialek
Generalvertretung der Hanse Merkur Krankenversicherung AG
Schloßstr. 43, 56564 Neuwied
Handy: (0170) 2802102
E-Mail: Sabine.Bialek@hansemerkur.de
6. Haftung
Der Vertragspartner des Hotels haften dem Hotelier in vollem
Umfang für durch sie selbst oder mitreisenden Gäste verursachte Schäden.
Eine vom Vertrag abweichende Nutzung der überlassenen Räume berechtigt das
Hotel zur fristlosen Kündigung des Vertrages. Hierdurch wird der Anspruch
auf das vereinbarte Entgelt nicht gemindert.
Das Hotel behält sich vor, von dem Vertrag zurückzutreten, wenn die
Erbringung der Leistung durch höhere Gewalt – wie z.B.: Hochwasser – oder
Arbeitskampfmaßnahmen unmöglich geworden ist, ohne dass hieraus
Schadensersatzansprüche hergeleitet werden können. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel nach den Bestimmungen des BGB. Die
Haftung ist ausgeschlossen, wenn das Zimmer oder die Behältnisse, aus denen
Gegenstände entwendet wurden, unverschlossen waren. Für Wertgegenstände wird
eine Haftung übernommen, wenn diese gegen Quittung am Empfang hinterlegt
werden. Geld ist ebenfalls gegen Quittung am Empfang zu hinterlegen. Das Hotel haftet für die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung in
Prospekten, Internetseite sowie für die ordnungsgemäße Erbringung der
vertraglichen vereinbarten Leistungen.
Das Hotel haftet nicht für die Leistungen der von ihm vermittelten Hotels,
Fahrten, Touren und Arrangements die von Anderen ausgeführt werden.
7. Schlussbestimmung
Im
kaufmännischen Verkehr sind Erfüllungsort und Gerichtsstand der Sitz des
Hotels.
Mündliche Abreden werden erst wirksam, wenn das Hotel diese schriftlich
bestätigt hat.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbestimmung des
Hotels zur Loreley
unwirksam sein, so berührt dies die Gültigkeit der anderen Bestimmungen
nicht.
Sebastian Burch -----------St. Goar im Jahr 2012 |